AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragspartner
Vertragspartner und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die
Dittes Nexus GmbH
Bodelschwinghstraße 1
74354 Besigheim
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 807971,
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Dittes.
Die Dittes Nexus GmbH tritt im Geschäftsverkehr auch unter den Geschäftsbezeichnungen „Dittes Insektenschutz“ und „Dittes-Insektenschutz“ auf.
Die Dittes Nexus GmbH wird nachfolgend auch als „wir“ oder „uns“ bezeichnet. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden, insbesondere über die Beratung, das Aufmaß, die Lieferung und die Montage von Insektenschutz sowie damit zusammenhängenden Produkten und Leistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir erneut auf ihre Geltung hinweisen müssen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin angegebenen Bindefrist unverändert in Textform, durch digitale Unterschrift oder über die im digitalen Angebot bereitgestellte Bestellfunktion annimmt. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande. Ist im Angebot keine Bindefrist angegeben, kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
(2) Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen und Leistungen und sind Nettopreise zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Einbau, sowie sonstiger Nebenkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und dessen Folgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vereinbarte Skonti dürfen nur innerhalb der jeweils vereinbarten Frist und unter den vereinbarten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
(4) Wir behalten uns vor, fällige und trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen an einen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister zur Forderungseinziehung zu übergeben.
§ 3 Leistungsverweigerungsrechte und Aufrechnung, Abtretungsverbot
(1) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen aus demselben Vertragsverhältnis in Verzug, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, noch ausstehende Leistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands zurückzuhalten.
(2) Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, dürfen wir eine uns obliegende Vorleistung verweigern. Dieses Recht entfällt, wenn der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder hierfür ausreichende Sicherheit leistet. Im Übrigen gilt § 321 BGB.
(3) Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.
§ 4 Lieferung, Leistung und Lieferfrist
(1) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei einer reinen Lieferung frei Haus geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person am vereinbarten Lieferort über. Soweit unsere Leistung einer Abnahme bedarf, insbesondere bei einer Lieferung mit anschließender Montage, geht die Gefahr erst mit der Abnahme auf den Kunden über.
(2) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang aller vom Kunden für die Ausführung benötigten Angaben, Unterlagen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarter Vorauszahlungen. Angegebene Liefer- oder Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere auch bei unrichtiger und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern diese Ereignisse von uns nicht zu vertreten sind und wir sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist auf Grund solcher Umstände unangemessen, ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
(4) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag oder, soweit der Besteller an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – insbesondere Schadensersatzansprüche wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung – sind ausgeschlossen, soweit nachstehend unter § 7 nichts anderes bestimmt ist. Ist der Besteller Verbraucher, verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Bestellers hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung unser Eigentum.
§ 6 Mängelrechte
(1) Die Rechte des Bestellers bestimmen sich, vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nachstehend § 7 nichts anderes bestimmt.
(2) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes anzuzeigen, anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt.
(3) Ist der Besteller Unternehmer und hat er unsere Lieferung nach Bearbeitung an einen Dritten weitergeliefert oder bei einem Dritten eingebaut, übernehmen wir bei nachgewiesenen Mängeln unserer Lieferung – nicht bei Mängeln des Einbaus und nicht bei Schäden durch unsachgemäßes Nutzerverhalten – die Kosten der Rücklieferung vom Sitz des Bestellers an uns und die Kosten der Rücklieferung einer mangelfreien Lieferung an den Besteller. Sonstige Kosten, insbesondere die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus und des Transports vom und zum Ort des Dritten sind vom Besteller zu tragen.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für Mängelansprüche einschließlich ihrer Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Gewährleistung umfasst alle Mängel, die auf die Verwendung von nicht einwandfreiem Material, Fertigungs- oder Montagefehler zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch Gewalteinwirkung oder Fehlbedienung, Verschleiß oder unsachgemäße Pflege und Behandlung.
(3) Schäden am Gewebe gelten als Verschleiß und stellen keinen Gewährleistungsanspruch dar.
§ 9 Gefahrenhinweis für den Einsatz pulverbeschichteter Elemente in Schwimmbädern und im Küstenbereich
(1) Bei Einsatz von pulverbeschichteten Elementen in Schwimmbädern und im Küstenbereich besteht die Gefahr der Filiformkorrosion. Wir empfehlen neben der Pulverbeschichtung zusätzlich eine Voranodisation (Preis auf Anfrage).
§ 10 Produkttechnische Hinweise
(1) Die produkttechnischen Hinweise unter Produkthinweise sind Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.